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Geschrieben von: Dr. Hartmut Neckel am: 19.01.2021
Themen: Sachprämien / Sachbezüge, Erhöhung der Freigrenze, Jahressteuergesetz
Nachdem zum 01.01.2020 die gesetzlichen Vorschriften für Sachbezüge enger gefasst worden waren (siehe EUREKA impulse 03/2020), ist nun zur Abwechslung auch einmal Positives zu vermelden: Die Freigrenze wird mit Wirkung zum 01.01.2022 von 44 Euro auf 50 Euro erhöht, wie Peter Koblank in der Ausgabe der EUREKA impulse 12/2020 erläutert.
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Zum Autor: Dr. Hartmut Neckel ist einer der profiliertesten Vordenker und erfahrensten Praktiker im Themenbereich Ideenmanagement, Innovation und kontinuierliche Verbesserungsprozesse. >> Mehr
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