„Man muss nicht alles wissen – man muss nur wissen, wo es steht“
Gemäß diesem Motto möchte ich mit diesem Blogbeitrag auf die sehr umfassende und sorgfältig aufbereite Publikation „Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ideenmanagements in Deutschland“ hinweisen, die Peter Koblank erarbeitet und zum unentgeltlichen Download bereitgestellt hat. Den Link auf diese PDF-Datei habe ich zusätzlich auf meiner Seite unter „Downloads / Links“ aufgenommen.
- Nebenbemerkung: Leserinnen und Leser meiner Blogbeiträge werden bemerkt haben, dass ich das Thema „Prämien“ bislang kaum angesprochen habe. Das liegt daran, dass ich andere Faktoren (inkl. andere Arten der Anerkennung) für viel wichtiger halte, und die häufige Verengung des Ideenmanagements auf Prämiendiskussionen dem eigentlichen Anliegen von Ideenmanagement nur schadet. Gleichwohl spielen Prämien in der Praxis natürlich eine wichtige Rolle – leider oft genug auch eine problematische: nämlich als Streitpunkt. Dann ist es gut, zumindest rechtlich auf „der sicheren Seite“ zu sein…
Die Auseinandersetzung mit rechtlichen Aspekten von Prämien, ihrer Versteuerung und Sozialversicherungspflicht nimmt in der Schrift von Koblank naturgemäß einen großen Raum ein. Das Gleiche gilt für Fragen der Mitbestimmung und der Gestaltung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus finden Interessenten aber auch Aussagen zur kollaborativen Ideenfindung sowie zum Thema Datenschutz und Aufbewahrungsfristen.
Bemerkenswert ist der umfangreiche Anhang, in dem nicht nur die einschlägigen Gerichtsurteile sondern auch Auszüge von relevanten Passagen in Rechtvorschriften auf Landes- und Bundesebenen zusammengestellt sind.
Allemal lesenswert – völlig unabhängig von rechtlichen Fragen – ist übrigens die Einführung mit einer kurzen Skizze der historischen Entwicklung des Ideenmanagements in Deutschland und mit eingängigen Begriffsklärungen und Beispielen zur Abgrenzung von KVP, Ideenmanagement und Innovationsmanagement.
- Interessant finde ich hier u.a. den Ansatz zur Definition des Vorschlagswesens (= „Ideenmanagement im engeren Sinne“; siehe zum Vergleich auch meinen Blogbeitrag „KVP, Ideen- und Innovationsmanagement – same, same, but different?“ vom 27.11.2020) als „ein alle Mitarbeiter einbeziehendes, partizipatives Qualitätsoptimierungssystem“. Diese Definition beruht darauf, dass „immer, wenn ein sinnvoller Verbesserungsvorschlag umgesetzt wurde, sich die Qualität von irgendetwas erhöht hat“ – wobei der Qualitätsbegriff hier ganz im Geist des TQM verwendet wird und etwa die Qualität der Produkte und die Prozessqualität genauso meint wie die Qualität der Arbeitssicherheitsstandards oder des Arbeitsklimas.
Lesen Sie Blogbeiträge zu verwandten Themen:
- „Rechtsfragen im Internationalen Ideenmanagement“ vom 14.08.2020
- „Erfolgsfaktor 3/9 – Prozess: Organisation“ vom 16.12.2020
Ein nach Stichworten sortiertes Verzeichnis mit Links auf alle bisher erschienenen Beiträge im Blog zum Ideenmanagement finden Sie in diesem Register.
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